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ESBK Sperrliste 2026: Welche Wettanbieter in der Schweiz blockiert sind

ESBK Sperrliste Schweiz — blockierte Wettanbieter und DNS-Sperren

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Was ist die ESBK-Sperrliste?

Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) führt eine öffentlich einsehbare Liste nicht bewilligter Online-Spielangebote — die sogenannte Sperrliste. Per Ende 2026 standen 2 093 Domains auf dieser Liste, ein Anstieg von rund 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Sperrliste umfasst Online-Casinos, Sportwetten-Anbieter und Pokerplattformen, die ohne Schweizer Konzession operieren — darunter auch die grossen Krypto-Buchmacher.

Die Liste ist das zentrale Instrument der Schweizer Regulierung gegen nicht lizenzierte Online-Glücksspielangebote. Sie bildet die Grundlage für DNS-Sperren, die von Schweizer Internetanbietern umgesetzt werden müssen. Für Krypto-Wetter ist die Sperrliste besonders relevant, weil praktisch alle reinen Krypto-Buchmacher ohne Schweizer Lizenz operieren und damit potenziell betroffen sind. Wer verstehen will, wie die Schweiz den Online-Wettmarkt kontrolliert, muss die Sperrliste kennen — ihre Funktionsweise, ihre Grenzen und ihre rechtliche Grundlage.

Wie DNS-Sperren technisch funktionieren

DNS steht für Domain Name System — das Telefonbuch des Internets. Wenn ein Nutzer eine Webadresse eingibt, fragt der Browser einen DNS-Server nach der zugehörigen IP-Adresse. Die Sperrliste der ESBK verpflichtet Schweizer Internet-Provider, DNS-Anfragen für gelistete Domains zu blockieren. Statt zur gewünschten Website wird der Nutzer auf eine Sperrseite umgeleitet, die auf die Illegalität des Angebots hinweist.

Die Sperrliste wird vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verwaltet und quartalsweise aktualisiert. Die ESBK identifiziert neue nicht lizenzierte Anbieter, prüft sie und übermittelt die Domains an das BAKOM, das die Provider zur Umsetzung verpflichtet. Die aktuelle Sperrliste ist als PDF auf der ESBK-Website öffentlich einsehbar. Der Prozess ist formalisiert und rechtlich abgestützt — bis hin zum Bundesgericht.

Technisch ist eine DNS-Sperre allerdings die niedrigste Stufe der Blockade. Sie lässt sich umgehen, indem der Nutzer einen alternativen DNS-Server verwendet — etwa Google DNS oder Cloudflare DNS — oder ein VPN einsetzt. Die Sperre blockiert nicht die Website selbst, sondern nur den Weg dorthin über den Schweizer DNS-Server. Das bedeutet: Die Sperrliste ist eine Hürde, keine Mauer. Wer technisch minimal versiert ist, kann sie umgehen — was die Wirksamkeit der Massnahme relativiert, aber nicht ihre rechtliche Geltung aufhebt.

Die Anbieter reagieren ihrerseits mit alternativen Domains, Mirror-Sites und regelmässigen Domain-Wechseln. Das erklärt die stetig wachsende Zahl der Einträge auf der Sperrliste: Jede neue Domain eines bereits gesperrten Anbieters wird separat erfasst. Die 2 093 Domains per Ende 2026 repräsentieren daher deutlich weniger als 2 093 unterschiedliche Anbieter — viele Einträge sind Varianten derselben Plattform unter verschiedenen Domains.

Aus technischer Sicht ist die DNS-Sperre also ein Katz-und-Maus-Spiel. Die Behörden blockieren eine Domain, der Anbieter registriert eine neue, die Behörden aktualisieren die Liste. Die quartalsweise Aktualisierung bedeutet, dass zwischen dem Auftauchen einer neuen Domain und ihrer Blockade Wochen vergehen können. In dieser Zeitspanne ist der Anbieter aus der Schweiz ungehindert erreichbar — ein strukturelles Problem, das mit der aktuellen Update-Frequenz nicht vollständig zu lösen ist.

Auswirkungen auf Krypto-Buchmacher und VPN-Nutzung

Für Krypto-Buchmacher wie Stake, Cloudbet, BC.Game oder Duelbits hat die Sperrliste eine doppelte Auswirkung. Erstens: Die DNS-Sperre erschwert den direkten Zugang für Schweizer Nutzer — zumindest für jene, die keinen alternativen DNS-Server oder kein VPN verwenden. Zweitens: Die Aufnahme in die Sperrliste signalisiert, dass der Anbieter in der Schweiz nicht legal ist, was das Vertrauen potenzieller Kunden beeinflussen kann.

In der Praxis zeigt sich, dass die Sperrliste die Nutzung nicht lizenzierter Anbieter nicht verhindert, sondern verlagert. Wetter, die sich bewusst für einen Offshore-Buchmacher entscheiden, finden Wege um die DNS-Sperre. Die KPMG-Studie zum Schweizer Online-Casino-Markt schätzte den Marktanteil nicht lizenzierter Anbieter auf rund 40 Prozent — ein Indikator dafür, dass die Sperrliste allein nicht ausreicht, um den Schwarzmarkt einzudämmen.

Für VPN-Nutzer ergibt sich ein spezifisches Risikoprofil. Die Nutzung eines VPN ist in der Schweiz legal. Die Nutzung eines VPN, um eine gesperrte Wettplattform zu erreichen, verstösst nicht gegen das Strafrecht — das Geldspielgesetz richtet sich gegen die Anbieter, nicht gegen die Spieler. Allerdings verstösst die VPN-Nutzung in der Regel gegen die Geschäftsbedingungen des Buchmachers. Wird die VPN-Nutzung entdeckt, kann der Anbieter das Konto sperren und das Guthaben einbehalten — ohne dass der Schweizer Spieler einen wirksamen Rechtsweg hat.

Eine weitere Konsequenz der Sperrliste: Schweizer Krypto-Exchanges und Banken werden zunehmend aufmerksam auf Transaktionen von und zu gesperrten Anbietern. Wer Gewinne von einem gelisteten Buchmacher auf eine regulierte Exchange transferiert, muss mit Compliance-Fragen rechnen. Die Herkunft der Mittel zu erklären, wird schwierig, wenn die Quelle ein nicht lizenzierter Offshore-Anbieter ist.

Die Wirksamkeit der Sperrliste lässt sich an einer Zahl relativieren: Trotz über 2 000 gesperrter Domains schätzt die KPMG den Marktanteil nicht lizenzierter Anbieter auf rund 40 Prozent des Schweizer Online-Casino-Marktes. Die DNS-Sperren reduzieren den Gelegenheitszugang, erreichen aber die informierte Nutzerschaft kaum. Ob eine intensivere Sperrpolitik dieses Verhältnis ändern würde, bleibt offen — die bisherige Dynamik zeigt eher ein Wettrüsten zwischen Behörden und Anbietern als eine nachhaltige Eindämmung.

Bundesgericht-Urteile: Rechtliche Bestätigung

Die Rechtmässigkeit der DNS-Sperren wurde vom Bundesgericht in mehreren Verfahren bestätigt. Die ESBK kommentierte die Urteile mit dem Hinweis, dass sie die Entscheidungen des obersten Gerichts mit Befriedigung zur Kenntnis nehme und sich in ihrem Vorgehen bestätigt sehe. Die Urteile stellten klar, dass DNS-Sperren ein verhältnismässiges Mittel zum Schutz des schweizerischen Geldspielmarkts darstellen.

Die juristische Argumentation stützt sich auf das öffentliche Interesse an der Kanalisierung des Glücksspiels über lizenzierte Anbieter. Artikel 86 des Geldspielgesetzes ermächtigt die Behörden, den Zugang zu nicht bewilligten Online-Spielen zu sperren. Die Bundesgerichtsurteile bestätigten, dass diese Ermächtigung verfassungskonform ist und die Informationsfreiheit nicht unverhältnismässig einschränkt.

Für die Praxis bedeutet das: Die Sperrliste steht auf solidem rechtlichem Fundament. Anbieter, die gegen ihre Aufnahme klagen, haben bisher keinen Erfolg gehabt. Die ESBK kann die Liste weiter ausbauen, ohne ein rechtliches Risiko einzugehen. Ob die Sperren den Schwarzmarkt effektiv eindämmen, ist eine andere Frage — aber ihre Legalität steht ausser Zweifel.

Bemerkenswert ist, dass die Urteile auch die Verhältnismässigkeit der Sperren bestätigten — trotz der bekannten technischen Umgehbarkeit. Das Bundesgericht argumentierte, dass auch eine nicht perfekte Massnahme geeignet sein kann, wenn sie den Zugang für einen Teil der Bevölkerung erschwert. Dieser pragmatische Ansatz bedeutet, dass die Sperrliste auch in Zukunft das Hauptinstrument der Schweizer Regulierung bleiben wird, selbst wenn ihre Wirksamkeit gegen technisch versierte Nutzer begrenzt ist.

2 093 Domains — und die Grenzen der Kontrolle

Die ESBK-Sperrliste ist das wichtigste regulatorische Instrument der Schweiz gegen nicht lizenzierte Online-Wettanbieter. Mit über 2 000 gesperrten Domains und der Rückendeckung des Bundesgerichts ist sie rechtlich unangreifbar. Technisch bleibt sie eine DNS-Sperre, die umgehbar ist — was die rund 40 Prozent Schwarzmarkt-Anteil erklären dürfte.

Für Schweizer Krypto-Wetter ist die Sperrliste ein Orientierungspunkt: Wer bei einem gelisteten Anbieter spielt, tut dies ausserhalb des regulierten Rahmens, ohne Schweizer Rechtsschutz und mit dem Risiko, bei Compliance-Prüfungen von Exchanges in Erklärungsnot zu geraten. Die Sperrliste verhindert den Zugang nicht, aber sie macht die Risiken sichtbar.